Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Vertragsgegenstand

  1. ONVIMA GmbH (Embrach), im folgenden ONVIMA genannt, erbringt im Bereich Online Video Marketing und Digital-Advertising Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber und ONVIMA vertraglich vereinbart werden. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus III.
  2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen ONVIMA und dem Auftraggeber gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von ONVIMA schriftlich bestätigt werden.
  3. ONVIMA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. ONVIMA wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von ONVIMA. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn ONVIMA mit der Ausführung der Leistung beginnt.
  2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn ONVIMA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

III. Leistungsbeschreibung

  1. ONVIMA bietet individuelle Dienstleistungen für Online Marketing.
  2. Art und Umfang der Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und ONVIMA festgehalten.
  3. Für die Dienstleistung Digital Advertising gelten nachfolgende Regelungen: Der Auftraggeber stimmt im Falle einer AdWords-Kampagne bei Google zu, dass die Verwaltung über das MyClientCenter der ONVIMA erfolgt.
  4. ONVIMA kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. ONVIMA wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. ONVIMA erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete.

IV. Gewährleistung und Garantie

  1. ONVIMA übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von ONVIMA ausdrücklich nicht gewährt.
  2. Mitarbeiter und / oder Beauftragte von ONVIMA können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen. Diese sind nur wirksam, wenn sie von ONVIMA schriftlich bestätigt werden.
  3. ONVIMA gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
  4. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber ONVIMA gerügt hat und, dass Mängel auf den Leistungen von ONVIMA beruhen.

V. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

  1. Im laufenden Auftragsverhältnis stehen dem Auftraggeber sämtliche von ONVIMA für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung.
  2. Beabsichtigt der Auftraggeber eine AdWords-Kampagne zu übernehmen und unter eigener Regie zu betreiben, überträgt ihm ONVIMA sämtliche Zugriffsbefugnisse ohne jegliche Einschränkung oder finanzielle Folgen.

VI. Preisänderungen

  1. Preisänderungen der Angebote von ONVIMA sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden die bei Vertragsabschluss gültigen Preise bis zum Vertragsende angewandt.

VII. Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten wie z. B. die Support Fee im Rahmen der Betreuung einer Keyword-Kampagne werden nachträglich verrechnet (monatlich / quartalsweise, zu Beginn des Folgemonats / Folgequartals).
  2. Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST). Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungs-stellung zur Zahlung fällig. Werden Klickkosten über ONVIMA abgerechnet, so sind die entsprechenden Rechnungen ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug eines Auftraggebers für direkte Leistungen von ONVIMA, wird das Recht auf Verrechnung (Klickkosten und / oder Gegenleistungen des Auftraggebers) ausdrücklich vorbehalten.

VIII. Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit der Dienstleistung von ONVIMA wird zwischen dem Auftraggeber und ONVIMA vertraglich vereinbart.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch ONVIMA liegen unter anderem vor, wenn
  • der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
  • Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
  • der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst;
  • ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

IX. Verantwortlichkeit, Freistellung

  1. ONVIMA prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
  2. ONVIMA behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. ONVIMA führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch.
  3. Der Auftraggeber stellt ONVIMA hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

X. Mitwirkung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit ONVIMA die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von ONVIMA unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt ONVIMA auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von ONVIMA vorliegen, kann ONVIMA den Aufwand in Rechnung stellen.
  3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist ONVIMA von der Leistungspflicht befreit. Leistet ONVIMA dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Angebotspreise in Rechnung.

XI. Haftung

  1. ONVIMA haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn ONVIMA die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von ONVIMA nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.

XII. Geheimhaltung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von ONVIMA oder im Auftrag von ONVIMA handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschliesslich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschliesslich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der ONVIMA GmbH. Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss Schweizerischen internationalen Privatrechts.